Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vermietung von Partyzelten, Festzelten und Zubehör · Stand: 2026
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge über Partyzelte, Festzelte und Zubehör zwischen:
CLARN Zelte UG (haftungsbeschränkt)
Holsatenallee 27B · 24576 Bad Bramstedt · Deutschland
– nachfolgend Vermieter –
und dem Kunden – nachfolgend Mieter –.
Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsabschluss
Ein Mietvertrag kommt zustande, sobald der Vermieter eine Buchung oder Anfrage des Mieters schriftlich, elektronisch oder mündlich bestätigt.
Bei Buchungen über Onlineplattformen (insbesondere Kleinanzeigen) gilt der Vertrag mit der Terminbestätigung durch den Vermieter als geschlossen.
§ 3 Mietgegenstand
Der Vermieter vermietet Partyzelte sowie Zubehör (z. B. Bierzeltgarnituren, Beleuchtung, Soundequipment, Hüpfburg, Spielgeräte und weiteres Veranstaltungsequipment).
Alle Mietgegenstände bleiben Eigentum des Vermieters. Der Mieter erwirbt kein Eigentum oder sonstige dingliche Rechte an den Mietgegenständen.
§ 4 Mietdauer
Die Mietdauer wird individuell vereinbart. Sie beginnt mit der Übergabe bzw. Lieferung und endet mit der vereinbarten Rückgabe bzw. Abholung.
Bei verspäteter Rückgabe ohne vorherige Absprache ist der Vermieter berechtigt, für jeden weiteren angefangenen Tag den anteiligen Tagesmietsatz zusätzlich in Rechnung zu stellen.
§ 5 Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Mietpreise. Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die Zahlung erfolgt nach Vereinbarung per:
- Barzahlung bei Lieferung
- Banküberweisung vor Mietbeginn
- PayPal oder andere vereinbarte Zahlungsmethoden
Der Vermieter ist berechtigt, vor oder bei Übergabe eine angemessene Kaution zu verlangen. Diese wird nach vollständiger und unbeschädigter Rückgabe erstattet.
§ 6 Lieferung, Aufbau und Abholung
Sofern vereinbart, übernimmt der Vermieter Lieferung, Auf- und Abbau der Mietgegenstände im Umkreis von bis zu 50 km um Bad Bramstedt.
Der Mieter hat sicherzustellen, dass:
- der Aufstellort eben, zugänglich und geeignet ist
- ausreichend Platz für Aufbau und Fahrzeugzufahrt vorhanden ist
- alle notwendigen Genehmigungen (z. B. Sondernutzung öffentlicher Flächen) vorliegen
- der Untergrund keine Schäden an den Mietgegenständen verursacht
Mehrkosten durch ungeeignete Aufbauorte, Verzögerungen oder fehlende Voraussetzungen gehen zu Lasten des Mieters.
§ 7 Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich:
- die Mietgegenstände sorgfältig und schonend zu behandeln
- sie ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden
- keine Veränderungen, Umbauten oder Reparaturen ohne Zustimmung vorzunehmen
- Schäden oder Mängel unverzüglich dem Vermieter zu melden
- die Mietgegenstände vor Witterungseinflüssen, Diebstahl und Vandalismus zu schützen
Eine Weitervermietung oder Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters untersagt.
§ 8 Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden an den Mietgegenständen, die während der Mietzeit entstehen, soweit diese nicht auf normalem Verschleiß beruhen.
Dies gilt insbesondere für Schäden durch:
- unsachgemäße Nutzung oder Überlastung
- Sturm- oder Wetterschäden infolge unzureichender Sicherung
- Dritte, Gäste oder Tiere der Veranstaltung
- Diebstahl oder Verlust während der Mietzeit
Für verlorene oder gestohlene Mietgegenstände haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes.
§ 9 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und auch dann nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 10 Rückgabe der Mietgegenstände
Die Mietgegenstände sind zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig, sauber und unbeschädigt zurückzugeben bzw. zur Abholung bereitzustellen.
Bei Rückgabe in nicht vertragsgemäßem Zustand ist der Vermieter berechtigt:
- Reinigungskosten in tatsächlicher Höhe in Rechnung zu stellen
- Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert für beschädigte oder fehlende Teile zu berechnen
- die Kaution bis zur Klärung einzubehalten
§ 11 Stornierung
Eine Stornierung muss schriftlich per E-Mail oder WhatsApp erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang beim Vermieter.
| Zeitraum vor Mietbeginn | Stornokosten |
|---|---|
| Mehr als 14 Tage vorher | Kostenlos |
| 13 bis 7 Tage vorher | 30 % des Mietpreises |
| 6 bis 3 Tage vorher | 50 % des Mietpreises |
| Weniger als 3 Tage vorher | 80 % des Mietpreises |
Bereits angefallene Kosten (z. B. Transport, Materialbeschaffung) können zusätzlich berechnet werden. Der Vermieter ist berechtigt, einen höheren nachgewiesenen Schaden geltend zu machen.
§ 12 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Bei Mietleistungen mit festem Veranstaltungstermin kann das Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen sein, wenn der Vertrag die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen vorsieht und ein bestimmter Termin vereinbart wurde.
Die vollständige Widerrufsbelehrung wird dem Kunden vor Vertragsschluss separat zur Verfügung gestellt.
§ 13 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – sofern der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz des Vermieters (Bad Bramstedt).
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.